Wir sind an einem fairen Verfahren interessiert

Schreiben der IGAB Reisbach an den Staatssekretär Albert Hettrich, bezüglich des anstehenden Genehmigungsverfahrens

Sehr geehrter Herr Staatssekretär,

für Reisbach steht derzeit ein Genehmigungsverfahren an. Wir betonen ausdrücklich, dass wir an einem fairen Verfahren interessiert sind. Wir gehen davon aus, dass Ihre Wünsche gleichgelagert sind.

Es gab in der Vergangenheit Verfahrensweisen, die zu Irritationen unserer Mitglieder führten. Wir möchten dies mit drei Beispielen belegen.

1) Um festzustellen, ob der Abbau unter Reisbach zu Vernässungen führt, wurden die beiden Gutachten (1999 und 2002) von Prof. Wagner erstellt.

Unsere Interessengemeinschaft und die Gutachter selbst hatten in den letzten Jahren mehrfach schriftlich darauf hingewiesen, dass die Gutachten belegen, dass der Abbau zu oberflächennahen Feuchtigkeitszonen führt. Derartige Gebiete bezeichnet man üblicherweise als Vernässungs- bzw. Versumpfungszonen.

In der Sonderbetriebsplanzulassung des Bergamtes vom 15.7.2003 erfahren die Wagner-Gutachten folgende Würdigung.

„Für eine Versumpfung gibt es keine Anhaltspunkte“

Trotz entsprechender Einwendungen im Genehmigungsverfahren blieb auch das Oberbergamt in seinem Widerspruchsbescheid vom 10.3.2003 bei der Auffassung, dass die Feststellung des Bergamtes, für eine Versumpfung gäbe es keine Anhaltspunkte, nicht zu beanstanden ist.

Im Februar 2007 wurde von Prof. Wagner ein weiteres Gutachten vorgelegt. In Anlage 3.4 sind dort seine früheren Ergebnisse (rot koloriert) dargestellt. Daraus ergibt sich, dass Vernässungszonen im Bereich der Bebauung prognostiziert wurden.

2) Die Sonderbetriebsplanzulassung für die Strebe 8.5/8.6 West, Schwalbach, enthielt die Nebenbestimmung, dass Messungen während der Unterfahrung des Falscheider-Sprungs 14-tägig durchzuführen sind. Dadurch sollte eine Aktivierung des Falscheider Sprungs erkannt werden. Diese Messungen konnten uns nicht vorgelegt werden. Wir brachten dies im Verfahren zu 8.7/8.8 West, Schwalbach, vor.

Im Schriftsatz des Bergamtes vom 14.5.2003, wird auf S. 8 wird dazu als Antwort aufgeführt: „Da sich die Störung direkt nach Anfahren des Strebs 8.5 West (Ende der neunziger Jahre) an der Tagesoberfläche gezeigt hat, waren die Messungen nicht mehr erforderlich.“

In Zusammenhang mit einer Grubenbildeinsichtnahme teilte das Bergamt Saarbrücken aber am 21.3.2003 mit:
„Da die genaue Lage des Ausgehenden der Störung innerhalb der bebauten Ortslage von Reisbach ‑ Labach nur vermutet werden kann, wurde als Grundlage für die Übernahme der Geologie die Karte des Saarlandes (Saarbrücken 1981) herangezogen, die keine Störungsdarstellung in der bebauten Ortslage Reisbach ‑ Labach enthält, und nicht die ältere Geologische Karte des Saarlandes (Ensheim 1967), auf der das Ausgehende des Falscheider Sprunges als „Störung vermutet“ unter der bebauten Ortslage von Reisbach ‑ Labach dargestellt ist.“

3) Die beiden Erdbebengutachten von Prof. Wilke (Oktober 1998) und Sroka (November 2001) enthalten folgende Aussagen:

Wilke

Sroka

Wilke weist darauf hin, dass die Abbaugeschwindigkeit unter Reisbach nicht für die Beben verantwortlich sein kann (S.29).





Die Messungen der DMT in 8.5 und 8.6 Ost für das Feld Dilsburg haben nach Wilke keinen Zusammenhang zwischen Abbaugeschwindigkeit und Beben erkennen lassen (S.30).


Sroka weist darauf hin, dass nach der wissenschaftlichen Literatur ein eindeutiger Zusammenhang zwischen Abbaugeschwindigkeit und Beben besteht (S.28, S.44).



Für Sroka belegen die vorliegenden Messungen eine lineare Abhängigkeit zwischen Anzahl der Beben und Abbaugeschwindigkeit (S.72)

Wilke ist der Meinung, dass eine hohe Abbaugeschwindigkeit schadensmindernd wirkt (S.32 Mitte).


Bezüglich der Abbaugeschwindigkeit weist Sroka darauf hin, dass die negativen Auswirkungen einer hohen Abbaugeschwindigkeit nicht in Frage zu stellen sind

(S.37)

Zwischen beiden Gutachten bestehen erhebliche Unterschiede. Die Bergbehörden wurden von den IGABs mehrfach auf diese Problematik hingewiesen.

Die uns zugeleiteten Protokolle der Besprechungen belegen aber zu unserem Bedauern, dass diese Fragen von den Bergbehörden offenbar nicht mit den Gutachtern erörtert wurden.

Unsere Zusammenstellung von drei Vorgängen soll – und dies möchten wir ausdrücklich klarstellen – in Anbetracht der umfassenden Aufgaben der Bergämter nicht als pauschale Kritik an der Arbeit dieser Behörden verstanden werden. Es ist nach unserer Auffassung auch nicht zweckdienlich, eine vergangenheitsorientierte Diskussion zu führen. Wir – die Landesverwaltung und die IGAB-Reisbach – sollten uns vielmehr darauf fokussieren, das anstehende Genehmigungsverfahren möglichst transparent zu gestalten Dazu gehört aus unserer Sicht eine umfassende Würdigung der Datenlage.

Wir bitten Sie um Unterstützung für dieses Anliegen.

Mit freundlichen Grüßen

Michael Schneider
(IGAB-Reisbach)