„Schlechte Nachbarschaft“ der DSK an der Saar.

Während sich das DSK-Bergwerk Ibbenbüren z.B. in Sachen Gesundheitsschutz um „Gute Nachbarschaft“ bemüht, glänzt RAG/DSK im Umfeld des Bergwerks SAAR gerade mit uneinsichtigem Verhalten gegenüber den Schadensersatz-Ansprüchen der Bergbau-Betroffenen .

Diese wurden in den vergangenen Jahren durch Hunderte, z.T. schwerste Bergbau-Beben nicht nur gesundheitlich gebeutelt, sondern auch finanziell geschädigt.

Das hat kürzlich sogar das zuständige Amtsgericht Lebach festgestellt und einem klagenden Hauseigentümer einen Ersatz der Nutzungseinbuße durch die DSK als Verursacher der Erdbeben zuerkannt. Es handelt sich hier ausdrücklich nicht um Ansprüche aus dem Bergrecht.

Das Zivilrecht (Nachbarschaftsrecht) gewährt nach § 906 Abs.2 Satz 2 BGB – über ein zumutbares Maß hinaus – einen Ausgleich in Geld für konkrete Nutzungs-Beeinträchtigungen.

Aus dem Gerichtsurteil: „Die Höhe der Entschädigung konnte sich bezüglich des selbstgenutzten Wohneigentums des Klägers insgesamt an der hypothetischen Minderung des monatlichen Mietzinses“ orientieren. Der Nutzungsausfall berechnet sich auch für die selbstgenutzte Wohnung nach der fiktiven Mietminderung und zwar für die Monate in den letzten drei Jahren,in denen die Mindestgrenzen für Erschütterungen von 5 mm/s (zweimal) bzw. von 10 mm/s (einmal) überschritten werden.

Gegen das zitierte Urteil hat jedoch das zur Zahlung verurteilte Bergbau-Unternehmen Berufung eingelegt, sodass in 2.Instanz vom Landgericht Saarbrücken die Sache erneut verhandelt wird.

Die örtliche Interessengemeinschaft zur Abwendung von Bergschäden (IGAB) bietet mithilfe einer Anwaltskanzlei (gegen eine Kostenpauschale) die außergerichtliche Betreuung an, um damit der Verjährung entgegenzuwirken.

Aus der Chefetage der RAG ist zu vernehmen, dass man nicht bereit ist, z.B. auf die Einrede der Verjährung bei den beachtlichen Ansprüchen aus den Erdbeben seit den Jahren 2001 zu verzichten.

Wieder einmal vertut RAG/DSK bei den sowieso engbegrenzten Ansprüchen die Chance „gute Nachbarschaft“ zu praktizieren!

Peter Haberer, Sprecher der IGAB für Falscheid u.Umgebung