Wenige Medien haben so klipp und klar die Folgen aus dem Steinkohle-Deal dargestellt, wie schon die ZEIT im April 2006 voraussagte:
Die Anteilseigner der RAG dürfen ihre Kapital-Anteile für 1 Euro an die Kohlestiftung übertragen und werden dafür für immer und ewig von allen sozialen und ökologischen Folgekosten, den sogenannten Ewigkeitskosten befreit. In Wahrheit erfolgt dieser Milliarden-Deal auf Kosten der Allgemeinheit und dient vor allem dem kapitalistischen Eigennutz.
Doch in den letzten Jahrzehnten hat der RAG-Konzern vom Staat noch mehr bekommen als die auf 180 Milliarden Euro geschätzten Kohlesubventionen. Nicht nur an der Saar fragt man danach, wo denn z.B.die Milliardenwerte des ehemaligen ‚Staatsbetriebes‘ Saar-Bergbau geblieben sind. Denn die RAG hat 1998 das Eigenkapital der früheren Saarbergwerke AG von den Eigentümern Bund und Saarland für synbolische 2 DM „geschenkt“ bekommen. Der SPD-Regierungschef Lafontaine hat bei der damaligen Verschleuderung saarländischen Volksvermögens betont, dass das Saarland seit Gründung der (deutschen) Saarbergwerke 1957 immerhin rund 1,5 Milliarden DM aus dem Landeshaushalt in die Saarbergwerke AG gepumpt hatte.
Wohin sind denn die vielen Immobilien , ob Grubengebäude oder Wohnhäuser, ob Wasserwerke oder Grundstücksflächen verschwunden? Sind etwa die Immobilien in dem großen Topf der wertvollen RAG-Tochter Immobilien untergegangen?
Das Saarland wird wohl nie mehr etwas davon sehen.
Es darf sich neben Bund und NRW an den milliardenteuren Altlasten, an den noch bis 2018 entstehenden „Auslaufkosten“ und den Anpassungskosten für die Belegschaft beteiligen, während die Eigentümer der neuen RAG-Unternehmung sich über die Wertsteigerung ihrer Aktien freuen können.
Eigentlich sollte der für 2008 geplante Börsengang der ‚weißen‘ Bereiche des RAG-Konzerns die „immensen Folgekosten des Kohlebergbaus finanzieren“. Aber seriöse Berechnungen gehen davon aus, dass die „Ewigkeitskosten“ höher werden als anfänglich erwartet. Wenn die Börsenerlöse verbraucht sind, wird wieder einmal der Staat einspringen müssen: dann obliegt es Bund, Nordrhein-Westfahlen und dem Saarland, für Jahrzehnte mit Haushaltsmitteln die Finanzlücken zu schließen.
Als kürzlich die Opposition im Saar-Landtag von der Regierung Aufklärung über die Folgelasten des Bergbaus verlangten, wurde ihr Antrag von der CDU abgeschmettert. Die Ablehnung wurde ausgerechnet von ihrem Fraktionsvize und DSK-Aufsichtsratsmitglied Meiser vorgetragen. Vielleicht wäre zu viel Negatives über den „Kohle-Kompromiss“ ans Tageslicht gekommen!
Jedenfalls befürchten die Bergbau-Geschädigten vor allem im Saarland , dass die vom Bergbau verursachten Absenkungen, Schieflagen, Risse und Erschütterungsschäden an den Gebäuden, die Flutungs- und Strassenschäden und nicht zuletzt die Wertminderungsschäden in Zukunft noch schlechter reguliert werden als bisher.
Peter Haberer, Vorstandssprecher IGAB Falscheid u.U.