Einseitige Sozialverträglichkeit bedeutet Verelendung für Reisbach

Reisbach, 19.6.2008

Sehr geehrter Herr Ministerpräsident,

im Schreiben des Wirtschaftsministeriums vom 4.6.2008 an die IGAB Reisbach ist unter Punkt 17 ausgeführt:

Hinsichtlich der im Frenz-Gutachten vom 06.03.2008 thematisierten, nicht unumstrittenen Rechtsfrage des Vorliegens eines Gemeinschadens bei drastischen Wohnwertminderungen und der dort zitierten Entscheidung des OVG Münster aus dem Jahre 1985 ist aus Sicht der Bergbehörden anzumerken, dass Wohnwertminderungen durch gemeinschädliche Einwirkungen des Bergbaus Folge eines Gemeinschadens sind. Sie sind jedoch keine eigene Tatbestandsvoraussetzung oder Kategorie eines Gemeinschadens.

Unstrittig ist, dass der bisherige Abbau zu Wertminderungen der Immobilen von ca. 50% geführt hat. Der weitere, alleine auf Reisbach konzentrierte Abbau verstärkt diese Auswirkungen.

Folgt man der Argumentation des Wirtschaftsministeriums, so hat der bisherige Abbau bereits einen Gemeinschaden bewirkt. Gemeinschäden sind durch geeignete Zulassungsauflagen zu verhindern. Wir schlagen vor, dass umgehend Gespräche zwischen der Landesverwaltung, der Gemeinde Saarwellingen und der IGAB-Reisbach geführt werden, um im Falle einer eventuellen Zulassung geeignete Zulassungsauflagen vorzusehen, die eine Erstattung dieser Wertminderung bewirken.

Zur Klärung noch offener rechtlicher Fragen in diesem Zusammenhang hat der Landesverband der Bergbaubetroffenen Prof. Frenz mit einer gutachterlichen Stellungnahme beauftragt. Das Gutachten wird Ende August 2008 vorgelegt. Wir bitten das Genehmigungsverfahren zeitlich so auszugestalten, dass dieses Gutachten bei der Zulassungsentscheidung von den Bergbehörden berücksichtigt werden kann.

Ergänzend weisen wir auf folgendes hin.

Die Planungen der DSK, ihren Abbau auf Reisbach zu konzentrieren, haben dazu geführt, dass die bergbaubedingte Wertminderung unserer Häuser, die in der Vergangenheit bereits ca. 50% betrug, weiter zugenommen hat. Derzeit sind unsere Häuser im Regelfall unverkäuflich.

Dies bedeutet, dass unser Vermögen, unser Eigentum, das Erbe unserer Kinder auf dem Altar der Sozialverträglichkeit geopfert wird.

Richtig verstandene Sozialverträglichkeit darf keine Einbahnstrasse sein. Ihre Gültigkeit ist – dies gebietet die politische Moral – nicht alleine auf Bergleute zu beschränken. Sie muss auch für Bergbaubetroffene gelten.

Wir fordern Sie deshalb nachdrücklich auf, im Falle der Genehmigung des jetzt anstehenden Abbaus dafür Sorge zu tragen, dass uns die bergbaubedingte Wertminderung unserer Häuser erstattet wird.

Mit bitten um Lösungsvorschläge.

Mit freundlichen Grüßen
Michael Schneider

Bergbauplanung und Wertverlust unserer Häuser

Patrik Lauer, der Bürgermeister von Nalbach, hat mit seinem Beitrag in der SZ vom 7.6 2008 unsere Position zum Abbau und meine Ausführungen bei der öffentlichen Sitzung des Gemeinde- und Ortsrates bezüglich des Werteverlustes der Häuser und der sozialökonomischen Zerstörung des Ortes durch den Bergbau unterstützt. Der Bergbau führt dazu, dass Immobilien mit einem Schlag ihren Wert verlieren.

Bürger halten Investitionen an Häusern zurück, da sie keinen Sinn machen, weil die Häuser gleich wieder kaputt gehen und trotz kostspieliger Investitionen den Wert der Häuser, insbesondere bei Verkäufen, gegen null geht. Finden sich dennoch einmal Kaufinteressenten für Objekte, wird von Banken ein Haus in einem Bergbaugebiet häufig nicht als ausreichende Sicherheit akzeptiert. Damit verelendet der Ort als Ganzes.

Anwohner verlassen den Ort. Die Zukunftsfähigkeit eines Ortes wird durch den Bergbau vernichtet. Mit anderen Worten. Unser Vermögen, unser Erbe für Kinder und Enkelkinder wird vernichtet, damit ein sozialverträglicher Ausstieg für die Bergleute gefunden wird.

Wir stellen der Landespolitik die Frage, wo die Sozialverträglichkeit für uns bleibt.

Im übrigen belegt die Entwicklung in Fürstenhausen unsere Befürchtungen. Dort ist ein massiver abbaubedingter Bevölkerungsschwund, nach Angaben von Landtagsmitgliedern aus Völklingen rd. 25%, festzustellen. Lt. Rechtssprechung ist dies ein Gemeinschadenstatbestand.

Michael Schneider
IGAB-Reisbach