IGAB Reisbach: Politische Verantwortung für korrektes Handeln trägt der Ministerpräsident

Reisbach, 5.7.2008/p>

Herrn
Peter Müller
Ministerpräsident des Saarlandes
Staatskanzlei des Saarlandes
Am Ludwigsplatz 14
66117 Saarbrücken

Ausführungen des Bergamtsleiters, Herr Schmitt, lt. Saarbrücker Zeitung vom 5/6.7.2008 „Alles läuft korrekt“

Sehr geehrter Herr Ministerpräsident,

die mit Schreiben vom 19.2.2008 angeforderten Daten hätten binnen zweier Monate (§ 3 UIG) geliefert werden müssen, d.h. bis zum 19.4.2008.

Der Großteil der Daten wurde – wie von dem Bergamtsleiter selbst eingeräumt – am Dienstag, 1.7.2008, gegen 16.00 Uhr, und am Donnerstag, 3.7.2008, gegen 16.00, geliefert.

Wenn Herr Schmitt hierin keinen Gesetzesverstoß sieht, liegt es an Ihnen, diesen eindeutig vorliegenden Verstoß festzustellen und das Genehmigungsverfahren neu einzuleiten. Dies gebietet Ihre Verpflichtung zur Rechtsstaatlichkeit.

Die Einwendungsfrist lief am 4.7.2008 ab. Die Lieferung des Großteils der Daten erfolgte – wie oben ausgeführt – am 1.7.2008 und am 3.7.2008. Große Datenmengen lassen sich nicht innerhalb von drei bzw. einem Tag auswerten. Durch die massiven Lieferverzögerungen waren unsere Gutachter nicht in der Lage, Einwendungen substantiell zu belegen.

Nach unserer derzeitigen Einschätzung ist davon auszugehen, dass die Bergbehörden den Betriebsplan zulassen werden und mitteilen, unsere Gutachter hätten ihre Ausführungen nicht hinreichend genau belegt. Damit der Betriebsplan zugelassen werden kann, müssen die Bergämter vom Folgenden ausgehen:

1) Es gibt keine flächendeckende Vernässungen, obgleich im gesamten Ort Feuchtigkeitsflächen bestehen, überall Pumpen der DSK laufen und Häuser verschimmeln.

2) Es gibt keine Nachsenkungen, obgleich alle Messungen kontinuierliche Senkungen zeigen.

3) Es gibt keine flächendeckenden Wertminderungen bei Häusern, obgleich der Wert der Häuser derzeit null ist.

4) Es wird mit hoher Sicherheit keine Beben mit Gefahr für Leib und Leben geben, obgleich die Untersuchungen von Klose das Gegenteil gezeigt haben.

5) Es gibt keine flächendeckenden Schäden, obgleich durch den bisherigen Abbau fast alle Häuser schwer oder mittelschwer geschädigt sind.

6) Alle Daten sind korrekt, obgleich die Objektdatenblätter, die Gesamtsenkungen und die Würdigung der Vernässung in den Betriebsplanunterlagen schwerwiegende Fehler aufweisen.

Ein Zulassungsverfahren, das mit derart schwerwiegenden Behinderungen der Einwender und Fehlern in den Antragsunterlagen behaftet ist, kann so nicht genehmigt werden.

Es ist davon auszugehen, dass die Bergbehörden nicht bereit sind, die rechtstaatlich notwendigen Konsequenzen aus diesen schwerwiegenden Verfahrensmängeln zu ziehen.

Die politische Verantwortung für ein rechtsstaatlich korrektes Handeln von Landesbehörden trägt in letzter Konsequenz der Ministerpräsident. Wir bitten Sie, gemäß dieser Verantwortung zu handeln.

Sollte Sie zu dem Ergebnis kommen, dass der Abbau aus Gründen einer übergeordneten Sozialverträglichkeit zu genehmigen ist, muss die Sozialverträglichkeit auch für Bergbaubetroffene gelten. Für entsprechende Gespräche stehen wir jederzeit zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Michael Schneider
IGAB-Reisbach