Gutachten von Prof. Frenz – Abbau 8.7 West nicht genehmigungsfähig

Prof. Frenz, der von der Landesregierung mit der Beurteilung der Genehmigungssituation nach dem Beben vom 23.2.2008 beauftragt war, hat im Auftrag des Landesverbandes der Bergbaubetroffenen mit Hilfe der Gemeinde Saarwellingen ein Gutachten zur Gemeinschädlichkeit des Abbaus des Strebes 8.7 West, Wahlschied, mit Berücksichtigung der merkantilen Wertminderung erstellt.

Sein klares Fazit:

Der Abbau 8.7 West ist nicht genehmigungsfähig. Sollte der Abbau trotzdem genehmigt werden, ist der Werteverlust der Immobilien voll umfänglich zu erstatten. Der Umfang der Erstattung muss im Rahmen der Zulassungsentscheidung festgelegt werden.

Zu beachten ist im Besonderen, dass für die Beeinträchtigungen des Privateigentums durch den vorliegenden Abbau das BBergG nicht die geeignete Rechtsgrundlage ist. Im BBergG werden die Eigentumsbeschränkungen mit der Rohstoffsicherung begründet. Der vorliegende Abbau dient – nach übereinstimmenden Erklärungen von DSK und Landesregierung – aber nicht der Rohstoffsicherung, sondern nur der Sozialverträglichkeit. Damit dürfen die Folgen der Abbauplanung der Eigentumsgarantie des GG nicht zuwiderlaufen und zu keinem Werteverlust der Immobilien führen. Dieser Werteverlust ist aber durch die Entwicklung der Immobilienpreise in der Bergbauregion belegt.

Eine Zusammenfassung der Ergebnisse des Gutachtens findet sich auf den Seiten 49 ff.

Prof. Frenz wird in der Lohwieshalle, Reisbach, am Mittwoch, 17. September 2008, 19.00 Uhr, sein Gutachten der Öffentlichkeit vorstellen. Wir laden Sie zu dieser Veranstaltung ein.

Michael Schneider
Landesverband Bergbaubetroffene