IGAB Nalbach – Amtsblatt KW44/2008

Information 1: Nach dem BGH-Urteil – gut besuchte Infoveranstaltungen

Die IGAB Nalbach und der Landesverband der Bergbaubetroffenen informierten über die möglichen Auswirkungen des BGH-Urteils zu Entschädigungsansprüchen von Grundstückseigentümern wegen Grubenbeben. Wir möchten uns bei den zahlreichen Besuchern dieser Informationsveranstaltungen bedanken.

Die Kampagne zum Entschädigungsanspruch nach § 906 BGB wurde durch eine Briefkampagne des Landesverbandes der Bergbaubetroffenen in den von Erdbeben betroffenen Regionen flankiert. Allen AusträgerInnen der IGAB gilt unser Dank für die geleistete Arbeit.

Aufgrund des positiven Urteils des BGH rät der Landesverband der Bergbaubetroffenen allen Eigentümern, die Häuser in den von den Beben betroffenen Gebieten besitzen, ihre Ansprüche sobald als möglich bei der RAG anzumelden. Dies erfolgt zunächst über das Ausfüllen des Fragebogens, der auf der Rückseite des Informationsschreibens zu obiger Postwurfsendung abgedruckt ist. Die anwaltliche Vertretung kann sowohl über die Kanzlei der Rechtsanwälte Schneider-Trost-Dr. Friedrichs als auch über die Kanzlei der Rechtsanwälte Bach und Leidinger sowie jede andere Rechtsanwaltskanzlei erfolgen.

Information 2: Fortsetzung der Bergschadensberatung durch Herrn RA Leidinger

Unser Vorstandsmitglied, Herr Rechtsanwalt Leidinger wird seine Beratung zu Fragen der Vorgehensweise im Rahmen der Regulierung von Bergschäden am Mittwoch, den 05. November 2008 ab 19:00 Uhr im Gasthaus Reichert fortsetzen.

Erstmals wird Herr Leidinger zu diesem Termin eine Übersichtskarte hinsichtlich des bisherigen Abbaus des Flözes Schwalbach im Baufeld Primsmulde Süd vorlegen können. Die Karte wurde dem Vorstand der IGAB Nalbach auf Anfrage vom Bergamt des Saarlandes zur Verfügung gestellt. Innerhalb dieser Karte wurde die bis zum 23.02.2008 abgebaute Fläche gelb markiert.

Zudem stellte die RAG der IGAB Nalbach auf Anfrage eine Luftbildaufnahme unserer Region zur Verfügung. Hieraus können die Abbaufläche der Strebe Prims 1 und Prims 2, die eingetretenen Senkungen sowie die Senkungsgrenze entnommen werden.

Der Vorstand der IGAB Nalbach hält die vorstehend beschriebenen Informationen von Bergamt und RAG für notwendige Anhaltspunkte zur Durchführung einer objektiven Bergschadensberatung. Wir nehmen diese Informationen im Wissen zur Kenntnis, dass in der Vergangenheit nicht alle Informationen der RAG einer objektiven Belastung stand hielten.

Im Übrigen begrüßt die IGAB Nalbach den Beschluss des Gemeinderates Nalbach zur Zusammenarbeit mit der IGAB Nalbach im Rahmen der Bearbeitung offener „Fälle“ zur Bergschadensregulierung innerhalb der Gemeinde Nalbach.

Information 3: Außerordentliche Versammlung des Landesverbandes der IGABn

Am Sonntag, den 9.11.2008 findet um 17:00 Uhr im Gasthaus Vereinshaus Piesbach eine außerordentliche Mitgliederversammlung des Landesverbandes der Bergbaubetroffenen statt. Dort soll die Frage definitiv geklärt werden, ob der Landesverband der Bergbaubetroffenen zur Landtagswahl 2009 mit einer eigenen Partei antritt. Die 19 Delegierten der IGAB Nalbach werden das Votum der außerordentlichen Mitgliederversammlung vom 11.10.08 überbringen. Dort stimmte eine große Mehrheit gegen die Gründung einer eigenen Partei.