Information I: BGB, § 906, Abs. 2 – Verhandlung vor dem Landgericht Saarbrücken
Sicher erinnern Sie sich:
Karlsruhe, 19.09.2008: „Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hat heute einem Bürger aus Lebach-Falscheid Recht gegeben, dass er für die Minderung seiner Wohnqualität durch häufige Grubenbeben eine Entschädigung vom Bergbau-Betreiber einklagen darf. …“ Inzwischen haben ca. 2.500 von Erdbeben betroffene Haushalte ihren Entschädigungs-anspruch gegenüber der RAG-DSK geltend gemacht.
Die nächste Verhandlung findet am kommenden Freitag, 22. Mai 2009 ab 10:00 Uhr in Saarbrücken beim Landgericht statt.
Der Landesverband hat sich entschlossen, am kommenden Freitag einen Bus zum Landgericht nach Saarbrücken einzusetzen.
Abfahrtsorte und -zeiten:
8:15 Uhr Hüttersdorf, Geraldy
8:30 Uhr Nalbach, Hubertusplatz
8:45 Uhr Saarwellingen, Schlossplatz
Die Rückfahrt erfolgt nach Ende der Verhandlung. Bitte denken Sie an Ihren Personalausweis!
Information II: Umfrage zur Bergschadensregulierung
In diesen Tagen endet die Abgabefrist zur Umfrage unter den Bergbaubetroffenen „Wie zufrieden sind Sie mit der Bergschadensregulierung“. In den vergangenen Tagen hatten wir einen starken Rücklauf zu verzeichnen. Die Auswertung der Fragebögen wird mehrere Wochen in Anspruch nehmen. Wir möchten uns bei den vielen Teilnehmern für die Abgabe der Umfragebögen bedanken.
Information III: Mahnwache am 31.07.2009 in Körprich, Primsbrücke
Die IGAB wird auch in diesem Jahr eine Brückendemo als Mahnwache ausrichten. Wir werden am 31.07.2009 an den 19. Jahrestag der damaligen Genehmigung des Rahmenbetriebsplanes Primsmulde erinnern. Wir möchten Sie bitten, sich diesen Termin bereits heute vorzumerken.