Information I: BGB, § 906, Abs. 2 – Verhandlung vor dem Landgericht Saarbrücken
Das Landgericht Saarbrücken hat in der Verhandlung vom 22.05.2009 klargestellt, dass über den Entschädigungsanspruch des klagenden Falscheider Bürgers zurzeit noch nicht entschieden werden kann, da weiterer Klärungsbedarf besteht. So soll ein Gutachten zur Frage eingeholt werden, wie sich die bergbaubedingten Beben auf die betroffene Bevölkerung und somit auf die Person des Klägers ausgewirkt haben und ob durch diese Beben die Nutzung des Grundstücks des Klägers erheblich beeinträchtigt wurde.
Da das weitere Verfahren aller Voraussicht nach noch längere Zeit in Anspruch nehmen wird, empfiehlt der Landesverband allen von den Beben betroffenen Hauseigentümern weiterhin dringend, ihre Ansprüche gegenüber der RAG schriftlich anzumelden. Nur so können Sie gewährleisten, dass Ihre Ansprüche aus dem laufenden Verfahren nicht verjähren.
Die Antragsformulare können unter der Internetseite des Landesverbandes der Bergbaubetroffenen www.igab-saar.de herunter geladen werden. Die Anträge können bei den einzelnen IGABn, oder Ihnen bekannten Rechtsanwaltskanzleien oder bei Peter Lehnert Nalbach, abgeben werden.
Ansprüche aus dem laufenden Verfahren zu §906 BGB können unabhängig von der Mitgliedschaft in einer IGAB von Bergbaubetroffenen geltend gemacht werden.
Information II: Umfrage zur Bergschadensregulierung
Die IGAB möchte sich nochmals bei den Teilnehmern der Umfrage zur Bergschadensregulierung bedanken. Die Auswertung der Fragebögen wird mehrere Wochen in Anspruch nehmen.
Information III: Beratung zur Regulierung von Bergschäden
Unser Rechtsanwalt, Herr Karl Heinz Leidinger wird im Monat Juni 2009 nur einen Beratungstermin anbieten können. Diese Beratung findet am Mittwoch, den 03. Juni 2009 ab 19:00 Uhr im Gasthaus Reichert, Körprich, statt.