IGAB Falscheid u.U. – Amtsblatt KW39/2009

IGAB-Mitteilungen

Nach der Landtagswahl: Noch nichts entschieden !

Der Landesverband der IGAB als überparteiliche Interessenvertretung hat im Landtagswahlkampf klipp und klar erklärt, warum eine Partei wegen ihrer „Kohlepolitik“ für die Bergbau- Betroffenen als nicht wählbar gelten musste. Das bezog sich in erster Linie auf Oskar Lafontaine und Linsler, die mit der Partei Die Linke in Sachen Kohlepolitik das Rad der Geschichte zurückdrehen wollen. Oder war es nur Stimmenfang, der ihr bei der Bergbau-Klientel und den frustrierten Wählern leider geglückt ist.

Kein vernünftiger Politiker und selbst das RAG-Unternehmen wollen das Auslaufen des Bergbaus an der Saar Mitte 2012 in Frage stellen. Im größten Teil der saarländischen Bevölkerung ist das Thema abgehakt; denn wer will schon die weitere Zerstörung von Eigenheimen , die Risiken der Grubenbeben und den Verlust von Werten und Lebensqualität bei Zehntausenden von Landsleuten. Schade, dass so viele dem „Oskar“ auf den Leim gingen, der schließlich mit Klimmt und der damaligen SPD-Regierung für die Verschleuderung der ( zuvor mit 1,5 Milliarden DM finanzierten ) Saarbergwerke verantwortlich bleibt. Auf das Saarland, für das die Regierung Peter Müller die Zahlung von jährlich rund 12 Millionen Euro bis 2028 (!) übernommen hat, kommen in der Form von Altlasten und Ewigkeitskosten – wie schon der Umweltminister befürchtet – „ungeahnte“ Folgen zu. Die IGAB Falscheid und Umgebung hat an dieser Stelle bereits mehrmals auf die Risiken der noch ausstehenden und weiter produzierten Bergschäden und der ansteigenden Grubenwasser hingewiesen.

Bergbaufolgen für den Einzelnen

Wir werden uns in der nächsten Zeit ausführlicher mit den Fragen der Verjährung von Ansprüchen gegenüber dem Bergbau-Unternehmen RAG/DSK beschäftigen. Möglicherweise ergeben sich in dem Revisionsprozeß zu den Ansprüchen aus § 906 BGB, der zur Zeit beim Landgericht Saarbrücken „ruht“, auch Neuigkeiten, auf die alle Bergbau-Geschädigten gespannt sind.

Diese sollten jedenfalls bedenken, dass auch die Schadensersatzansprüche wegen merkantilem Minderwert der gesetzlichen Verjährungsfrist von 3 Jahren unterliegen.Das bedeutet – wenn nicht die Verjährung durch Verhandlungen mit der RAG gehemmt wurde – dass Ansprüche aus dem Abbau des Jahres 2006 mit Ende des Jahres 2009 verjähren können.

– Der Vorstand –