IGAB Nalbach – Amtsblatt KW48/2009

Information I: Beratung zu Fragen der Bergschadensregulierung

Unser Vorstandsmitglied und Rechtsanwalt Herr Leidinger wird seine Beratung zu Fragen der Bergschadensregulierung am Mittwoch, den 02. Dezember um 19:00 Uhr im Gasthaus Reichert, Körprich, fortsetzen. Herr Leidinger wird hierbei von Herrn Paul Klein, Mitglied der Schiedsstelle, unterstützt.

Information II: Forderungen der Bergbaubetroffenen an die neue Landesregierung 

  • Sofortiger Stopp des Bergbaus mit Auswirkungen auf bewohnte Ortslagen
  • Sozialverträglichkeit auch für Bergbaubetroffene
  • Vollständige und umfassende Entschädigung aller Bergbauschäden und Ausgleich des Werteverlustes – merkantiler Minderwert – durch den Bergbaubetreiber RAG. Dies schließt auch Grundstücke in Privat- und kommunalem Besitz ein. Kontrolle der Bergschadensregulierung durch die Regierung.
  • Detaillierte Auflistung aller Standorte saarländischer Kohleförderung. Monetäre Bewertung der Ewigkeitslasten in einem saarländischen Altbergbaukataster vom Beginn bis zum heutigen Abbau bei Hülzweiler/Reisbach. Verantwortung für die Sicherung und Beseitigung der Schäden auch über des Jahr 2018 hinaus durch den Verursacher, die RAG AG oder den Rechtsnachfolger des verantwortlichen Bergbauunternehmens. Transparenz über die Finanzierung der Altlasten durch die Kohlestiftung, Evonik oder durch das Saarland.
  • Der Auslauf des Bergbaus im Jahr 2012 muss von der Regierung begleitet werden. Die RAG darf nicht aus dem Saarland abziehen und die Saarländer auf den Ewigkeitskosten sitzen lassen. Der Landesverband der Bergbaubetroffenen Saar ist in diesen Prozess als gleichwertiger Partner und als Kontrollorgan zu integrieren.
  • Umfassende regionale Strukturhilfen für die Bergbauregionen aus dem Topf der von RAG und Evonik für das Saarland zugesagten 100 Millionen € anlässlich der Gründung der Kohlestiftung. Diese zugesagte Strukturhilfe darf ausschließlich nur in die durch den Kohleabbau betroffenen Gebiete fließen.
  • Bereitstellung von innovativen Ersatzarbeitsplätzen für die wegfallenden Arbeitsplätze im Bergbau durch Evonik AG als Beitrag zum Strukturwandel und als Wiedergutmachung für die erhaltenen Subventionen und Vergünstigungen vergangener Jahrzehnte.
  • Stimme und Sitz der Bergbaubetroffenen in der Kohlestiftung.
  • Stopp jeglicher Kohlesubventionen und Neugestaltung bestehender Verpflichtungen zugunsten alternativer Energien.
  • Kein Sofortvollzug für das letzte verbleibende Kohlefeld Wahlschied Ost (Reisbach).
  • Aufstellung und Beibehaltung aller Seismographenstandorte bis zum Bergbauende im Jahr 2012 in den von den bergbaubedingten Erdbeben betroffenen Gebieten durch die RAG/DSK.
  • Die IGAB befürchtet auch weiterhin, dass es im Abbaufeld „Wahlschied“ zu erheblichen Schäden durch bergbaubedingte Erdbeben, auch außerhalb den von der RAG/DSK festgelegten Schadenslinien kommen wird. Die IGAB fordert die saarländische Landesregierung auf, die Grenze der Schwinggeschwindigkeit bei bergbaubedingten Erdbeben lt. Genehmigungsunterlagen für das Feld Wahlschied Ost von tolerierten <= 10mm/Sec, auf den durch die DIN 4150 belegten Grenzwert von 5mm/Sec herabzusetzen. Die IGAB fordert die Landesregierung auf, konkrete Maßnahmen für den Fall eines weiteren bergbauinduzierten Erdbebens mit einer Schwinggeschwindigkeit > 10mm/Sec zu benennen und zu veröffentlichen.
  • Die IGAB fordert die Offenenlegung aller saarländischen Kohlelagerstätten.

    Information III: Forderungen Nachdruck verleihen

    Die IGAB ist dabei, einen Ausflug in den Saarpfalzkreis zu organisieren, um ihren Forderungen Nachdruck zu verleihen. Hierzu wollen wir, wie üblich, einen Bus einsetzen. Aktuelle Informationen hierzu unter www.igab-saar.de