Wichtige Information für die Bergbaubetroffenen aus Bilsdorf, Falscheid und Saarwellingen

Hauseigentümer aus Bilsdorf, Falscheid und Saarwellingen können darauf hoffen, unter erleichterten Bedingungen Schadensersatz für den Wertverlust ihrer Gebäude wegen Schäden durch bergbaubedingte Erschütterungen zu erhalten. Dies sieht jedenfalls die bei der IHK eingerichtete Schlichtungsstelle zur Beilegung von Streitigkeiten aus Bergschadensersatzansprüchen so. In drei Schlichtungsverhandlungen erging ein Schiedsspruch gegen die RAG den Wertverlust der Häuser, den sogenannten Merkantilen Minderwert auszugleichen. Die RAG erkennt den Schlichtungsspruch nicht an und verweigert eine Zahlung.

Der Landesverband der Bergbaubetroffenen Saar e.V. und die IGAB`S aus Nalbach, Saarwellingen und Falscheid unterstützten die Bergbaubetroffenen in der Durchsetzung ihres Rechtes und informieren in drei Infoveranstaltungen über das Verfahren „Merkantilerminderwert“. Referent ist der Rechtsanwalt Dr. Rolf Friedrichs aus Lebach, der das Verfahren erfolgreich vor der Schiedsstelle betrieb.

Schadensersatzanspruch besteht, wenn auf das Gebäude ein Erschütterungsereignisse mit einer Schwinggeschwindigkeit von mindestens 50 mm/sec. eingewirkt hat und Bergschäden am Haus von 20 000,- € oder mehr von der RAG reguliert wurden. In den vorgenannten Orten sind die Voraussetzung durch die Schwinggeschwindigkeiten der bergbaubedingten Erdbeben erfüllt.

20.10. Kulturzentrum – Eidenborn
25.10. Gasthaus „Waldstube“ – Saarwellingen
27.10. Gasthaus „Die Scheune „ – Bilsdorf

Beginn der Veranstaltungen: 19.00 Uhr

Weitere wichtige Dokumente

  • Infoveranstaltung Merkantiler Minderwert
  • Musteranschreiben
  • Schlichtungsantrag wegen Wertminderung
  • Schlichtungsantrag