Gericht verhandelt erstmals über die Zulässigkeit von Grubenflutung

Saarland, 13.12.2017

 

Pressemitteilung IGAB-Saar

 

Gericht verhandelt erstmals über die Zulässigkeit von Grubenflutung

Viele vom Bergbau Betroffene im Saarland sehen der Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht in Saarlouis mit Spannung entgegen

 

Vor dem Verwaltungsgericht des Saarlandes ins Saarlouis wird am kommenden Mittwoch, dem 20. Dezember 2017 um 11:00 Uhr erstmals über eine Grubenflutung verhandelt. Es geht in der Klage der Gemeinde Nalbach gegen das Bergamt des Saarlandes um einen Sonderbetriebsplan aus dem Jahr 2013 durch den eine Teilflutung des Bergwerkes Saar auf -400 m NN genehmigt wurde.

 

Es ist davon auszugehen, dass in diesem Verfahren auch die Rechtsprobleme angesprochen werden, die in dem zur Zeit laufenden Planfeststellungsverfahren von Bedeutung sind. Die in der Veröffentlichung des VG Saarlouis genannten Themen sind Bodenbewegungen, Tagesbrüche, Erdbeben, Kontaminierung des Grundwassers und Schäden an gemeindlichen Einrichtungen.

 

Quelle: https://www.saarland.de/dokumente/dienststelle_oberverwaltungsgericht/TV-2017-12.pdf

 

V.i.S.d.P.

Landesverband der Bergbaubetroffenen im Saarland

IGAB SAAR