Verwaltungsgericht verhandelt erneut über ersten Teilanstieg des Grubenwassers

Saarland, 20.04.2018

Quelle: SR Aktueller Bericht 25.04.2018

 

Pressemitteilung IGAB-Saar

 

Verwaltungsgericht verhandelt erneut über ersten Teilanstieg des Grubenwassers

Das Verwaltungsgericht des Saarlandes hat in dem Verfahren Gemeinde Nalbach gegen Bergamt Saarbrücken wegen der Zulassung des Sonderbetriebsplans vom 19.02.2013 zum Anstieg des Grubenwassers im Bergwerk Saar auf -400 mNN einen weiteren Termin bestimmt auf den 25.04.2018, 14.00 Uhr, Sitzungssaal 1, Kaiser-Wilhelm-Straße 15, in Saarlouis.

Es ist davon auszugehen, dass in dem Termin nochmals alle noch offenen rechtlichen Streitpunkte wie Bodenbewegungen, Tagesbrüche, Erdbeben, Kontaminierung des Grundwassers und Schäden an gemeindlichen Einrichtungen erörtert werden.

 

Hochinteressant werden sicher die vom Gericht in der letzten Verhandlung angesprochenen Rechtsprobleme, so z. B. die Erforderlichkeit einer neuen wasserrechtlichen Genehmigung mit UVP-Vorprüfung. Die anstehende Entscheidung hat mit Sicherheit eine herausragende Bedeutung für die Abwicklung des Bergbaues sowohl im Saarland als auch in NRW, da offensichtlich einige juristische Fragestellungen noch nicht geklärt sind. Ob es am Ende der Verhandlung zu einer Entscheidung kommen wird, ist allerdings noch offen.

 

V.i.S.d.P.

Landesverband der Bergbaubetroffenen im Saarland

IGAB SAAR